Freitag, 08 August 2025 15:48

Blutige Rocker-Fehde in Leipzig

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Polizei stoppt Rockergewalt nach Schüssen in Leipzig Polizei stoppt Rockergewalt nach Schüssen in Leipzig pixabay/Foto illustrativ

Neun Jahre nach der tödlichen Schießerei in Leipzig wurde das Verfahren gegen zwölf mutmaßliche Beteiligte eingestellt. Vier Hells Angels bleiben weiterhin lebenslang in Haft. Die Ermittlungen, die sich über Jahre zogen, endeten nun mit einer überraschenden juristischen Wende.

Tödlicher Konflikt zwischen Hells Angels und United Tribuns

Am 25. Juni 2016 kam es im Leipziger Osten auf der Eisenbahnstraße zu einem gewaltsamen Aufeinandertreffen rivalisierender Rockergruppen. Die Auseinandersetzung begann nach einem Zufallstreffen zwischen dem Vizechef der United Tribuns, Sooren O., und dem Hells Angel Stefan S. Sooren O. fühlte sich durch das Tragen eines Rocker-Shirts auf „seinem“ Gebiet provoziert. Eine körperliche Konfrontation folgte.

Am Nachmittag versammelten sich daraufhin 16 Mitglieder der Hells Angels, um mit Gewalt auf die Provokation zu reagieren. Gegen 15:35 Uhr kam es zu einem offenen Angriff. Neun Mitglieder der United Tribuns näherten sich der Kreuzung Eisenbahnstraße/Neustädter Straße, als sieben Schüsse aus einer Selbstladepistole abgefeuert wurden. Zwei Kugeln trafen den 27-jährigen UT-Anwärter Veysel A. tödlich. Zwei weitere Männer überlebten schwer verletzt. Ein Großaufgebot der Polizei konnte die Lage erst spät unter Kontrolle bringen.

Urteil gegen vier Rocker bereits rechtskräftig

Im Jahr 2019 verurteilte das Landgericht Leipzig vier Hells Angels – darunter den Schützen Stefan S. – wegen gemeinschaftlichen Mordes zu lebenslanger Haft. Die Entscheidung wurde 2020 rechtskräftig. Die vier Männer, damals im Alter von 33, 36, 42 und 48 Jahren, sitzen seither in Haft und werden frühestens 2031 entlassen.

Parallel dazu standen Ermittlungen gegen zwölf weitere mutmaßlich beteiligte Mitglieder der Hells Angels im Raum. Ihnen wurde unter anderem versuchter gemeinschaftlicher Mord vorgeworfen. Allerdings änderte sich im Laufe der Zeit die Beweislage deutlich.

Aussagen durchbrechen Schweigekodex

Laut Medienberichten haben mehrere Hells Angels – darunter auch drei der Verurteilten – gegenüber den Behörden ausgesagt. Dies geschah offenbar mit Zustimmung ranghoher Mitglieder der Organisation. Die Aussagen führten dazu, dass sich der Vorwurf des gemeinschaftlichen Mordversuchs nicht länger aufrechterhalten ließ.

Wichtige neue Informationen kamen durch:

  1. Langjährige Ermittlungen der Staatsanwaltschaft

  2. Aussagen mehrerer verurteilter Rocker

  3. Keine direkte Beteiligung der zwölf Beschuldigten am tödlichen Schusswechsel

Die Anklage reduzierte sich damit auf den Vorwurf der versuchten gefährlichen Körperverletzung sowie des schweren Landfriedensbruchs. Beide Tatbestände wiegen im Vergleich zum Mord deutlich geringer.

Verfahren gegen beide Seiten eingestellt

Bereits im Frühjahr 2025 wurde ein Verfahren gegen neun Mitglieder der United Tribuns eingestellt. Auch sie waren mutmaßlich an den Ausschreitungen beteiligt, allerdings wurde die Einstellung an Geldzahlungen gekoppelt. Die Männer hatten laut Ermittlungen kurz vor dem tödlichen Vorfall einen Angriff auf Hells-Angels-Mitglieder durchgeführt.

Nun hat das Landgericht Leipzig auch das Verfahren gegen die verbliebenen zwölf Hells Angels beendet. Die 8. Strafkammer folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Einstellung nach § 153a der Strafprozessordnung. Diese Entscheidung wurde nach Informationen der Leipziger Zeitung am Freitag getroffen.

Die Bedingungen der Einstellung umfassen:

  • Zahlung von 4.000 bis 6.000 Euro je Beschuldigtem

  • Einhaltung einer festgelegten Zahlungsfrist

  • Keine weiteren juristischen Konsequenzen bei fristgerechter Erfüllung

Ein weiterer Großprozess in dieser Sache wird damit unwahrscheinlich.

Jahre der Gewalt enden ohne neue Prozesse

Mit der Entscheidung des Landgerichts endet eines der aufwendigsten Rocker-Verfahren in Sachsen der letzten Jahre. Die Geschehnisse des 25. Juni 2016 bleiben ein tragisches Beispiel für die Eskalation rivalisierender Gruppierungen im öffentlichen Raum. Während vier Männer weiter ihre lebenslangen Strafen absitzen, können die anderen Beteiligten nun – zumindest rechtlich – einen Schlussstrich ziehen.

Die Staatsanwaltschaft stützte sich bei ihrer Entscheidung auf veränderte Beweislage und die lange Dauer des Ermittlungsverfahrens. Ein neuerlicher Anlauf vor Gericht wäre angesichts der Umstände unverhältnismäßig gewesen.

Quelle: Leipziger Zeitung, www.patizonet.com/de