Mittwoch, 22 Oktober 2025 19:01

Jürgen Kasek vor Gericht wegen Missbrauchs von Berufsbezeichnungen

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Jürgen Kasek während des Prozesses im Amtsgericht Leipzig. Jürgen Kasek während des Prozesses im Amtsgericht Leipzig. Pixabay/Foto illustrativ

Der Leipziger Aktivist Jürgen Kasek, bekannt aus seiner Zeit als Stadtrat der Grünen, muss sich seit Mittwoch vor dem Amtsgericht verantworten. Dem 44-Jährigen wird vorgeworfen, trotz des Entzugs seiner Zulassung weiterhin als Rechtsanwalt aufgetreten zu sein. Die Anklage umfasst insgesamt 42 Fälle, die sich über mehrere Monate erstrecken.

Inhaltsverzeichnis:

Verfahren gegen Jürgen Kasek

Die Staatsanwaltschaft legt Kasek zur Last, die Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“ genutzt zu haben, obwohl seine Zulassung bereits am 19. Juli 2022 entzogen worden war. Laut Anklage wurde die Zulassung ursprünglich im Jahr 2009 erteilt und 2021 widerrufen. Dagegen sei Kasek zunächst juristisch vorgegangen, doch die von ihm eingereichte Klage wurde abgewiesen. Damit trat der Entzug der Anwaltszulassung endgültig in Kraft.

Staatsanwalt Manuel Rothe präsentierte dem Gericht alle 42 Anklagepunkte einzeln, was zu einer ausführlichen Verlesung führte. Dabei soll Kasek unter anderem auf seiner eigenen Internetseite, auf der Plattform Twitter (heute X) sowie in verschiedenen Verfahren weiterhin den Titel eines Rechtsanwalts verwendet haben.

Nutzung der Berufsbezeichnung nach Entzug der Zulassung

Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft soll Kasek trotz der fehlenden Zulassung weiterhin rechtliche Dienstleistungen angeboten und dafür Geld erhalten haben. Solche Handlungen gelten nach deutschem Recht als Missbrauch von Berufsbezeichnungen und sind strafbar.

Die Anklage beschreibt mehrere konkrete Fälle, in denen Kasek juristische Schreiben unterzeichnete oder Mandanten rechtlich beriet. Diese Tätigkeiten seien nach dem Entzug seiner Zulassung nicht mehr zulässig gewesen. Nach eigenen Angaben arbeitet der Angeklagte heute als Volljurist, was bedeutet, dass er zwar beide juristischen Staatsexamina besitzt, aber keine anwaltliche Zulassung mehr hat.

Zur Begründung seiner Handlungen soll Kasek laut Anklage angegeben haben, dass er so seinen Lebensunterhalt sichern wollte. Finanzielle Motive könnten daher eine zentrale Rolle im Verfahren spielen.

Schweigen des Angeklagten zum Prozessauftakt

Am ersten Verhandlungstag äußerte sich Kasek nicht zu den Vorwürfen. Seine Verteidigerin, Rechtsanwältin Rita Belter, erklärte, dass sich ihr Mandant zunächst nicht zur Sache einlassen werde.

Das Gericht plant, den Prozess am kommenden Mittwoch, dem 29. Oktober, fortzusetzen. Dann sollen auch mehrere Zeugen gehört werden, die zu den einzelnen Fällen aussagen. Das Verfahren könnte sich über mehrere Wochen hinziehen, da die Zahl der Anklagepunkte hoch ist und umfangreiche Beweismittel vorliegen.

Fortsetzung des Prozesses und mögliche Folgen

Nach Abschluss der Beweisaufnahme wird das Gericht entscheiden, ob Kasek sich des Missbrauchs von Berufsbezeichnungen schuldig gemacht hat. Sollte sich der Vorwurf bestätigen, drohen ihm Geldstrafen oder eine Freiheitsstrafe.

Die Anklage fasst die Vorwürfe präzise zusammen:

  1. Unbefugte Nutzung der Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“.
  2. Auftreten in 42 einzelnen Fällen trotz Entzugs der Zulassung.
  3. Finanzielle Einnahmen aus unzulässigen Tätigkeiten.

Die Fortsetzung des Prozesses wird entscheidend für das weitere berufliche und persönliche Schicksal des Leipziger Juristen sein.

Quelle: TAG24, www.welt.sn2world.com