Inhaltsverzeichnis:
- Marcus K. handelte laut Gericht nicht im Affekt
- Gericht glaubt der Notwehrversion nicht
- Kinder verlieren Mutter, Verteidigung kündigt Revision an
Marcus K. handelte laut Gericht nicht im Affekt
Das Gericht stellte fest, dass Marcus K. mit Vorsatz handelte und nicht aus einem spontanen Impuls heraus. Die Trennung, die Jessica S. einen Monat vor der Tat ausgesprochen hatte, soll für den Täter inakzeptabel gewesen sein. Die Frau hatte sich nach einer langen Beziehung von ihm gelöst, neue Pläne geschmiedet und war offenbar in einer neuen Partnerschaft. Sie lebte jedoch mit dem Angeklagten und den beiden Kindern noch in derselben Wohnung.
Jessica S. war zum Tatzeitpunkt arglos und schlief. Die Ermittlungen ergaben, dass Marcus K. aus der Küche ein Messer mit einer 7 Zentimeter langen Klinge holte, ins Wohnzimmer ging und dort zustach. Laut medizinischem Gutachten durchtrennte der Schnitt eine Vene im Hals. Jessica verblutete, bevor Hilfe eintreffen konnte.
Gericht glaubt der Notwehrversion nicht
Die Darstellung des Angeklagten, Jessica habe ihn bedroht, wurde vom Gericht als unglaubwürdig verworfen. Es fehlten jegliche Kampfspuren am Tatort. Nachbarn hatten nichts von einem Streit gehört – stattdessen beschrieb eine Bewohnerin die Atmosphäre am Morgen als „ungewöhnlich still“. Auch gab es laut Aussagen aus Jessicas Umfeld keinerlei Hinweise auf aggressives Verhalten von ihr.
Zudem soll Marcus K. laut Zeugen in der Vergangenheit wiederholt kontrollierend und übergriffig gewesen sein. Er habe Jessica überwacht, sie psychisch unter Druck gesetzt und versucht, sich gegen ihren Willen in ihr Leben einzumischen. Laut Aussage der Vorsitzenden Richterin wurde der tödliche Angriff von Marcus K. gezielt und heimtückisch durchgeführt, um zu verhindern, dass Jessica ein Leben ohne ihn führt.
Kinder verlieren Mutter, Verteidigung kündigt Revision an
Jessica S. hinterlässt zwei Kinder. Die 11-jährige Tochter stammt aus einer früheren Beziehung, der jüngere Sohn wurde 2019 gemeinsam mit dem Angeklagten geboren. Beide Kinder befanden sich zur Tatzeit in der Wohnung und leben nun bei Marcus K.s Mutter.
Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslange Haft beantragt – diesem Antrag folgte das Gericht. Die Verteidigung hatte hingegen auf Totschlag in einem minderschweren Fall mit einer fünfjährigen Freiheitsstrafe plädiert. Die Anwälte Tom Hanke und Markus Czempik kündigten an, das Urteil prüfen und möglicherweise Revision einlegen zu wollen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Quelle: Leipziger Zeitung, webrivaig.com/de