Inhaltsverzeichnis:
- Kindergeld und Freibeträge
- Pendlerpauschale und Mobilitätsprämie
- ELStAM und Krankenversicherung
- Aktivrente und Abschreibung
Kindergeld und Freibeträge
Das Kindergeld steigt auf 259 Euro pro Kind und Monat. Das Plus beträgt 4 Euro. Gleichzeitig erhöhen sich die Kinderfreibeträge für 2026 von 9.600 Euro auf 9.756 Euro. Familien profitieren damit doppelt. Die Anpassung gilt bundesweit und wirkt sich direkt auf das verfügbare Einkommen aus.
Der Grundfreibetrag wächst auf 12.348 Euro. Das sind 252 Euro mehr als zuvor. Einkommen bis zu dieser Grenze bleiben steuerfrei. Bei Zusammenveranlagung liegt der Betrag bei 24.696 Euro. Zusätzlich werden die Eckwerte des Einkommensteuertarifs angepasst, um Effekte der kalten Progression auszugleichen.
Pendlerpauschale und Mobilitätsprämie
Die Pendlerpauschale steigt einheitlich auf 38 Cent je Entfernungskilometer. Bisher galt dieser Satz erst ab dem 21. Kilometer. Ab 2026 profitieren alle Pendler, auch mit kürzeren Arbeitswegen. Die Regelung betrifft viele Erwerbstätige, insbesondere in Regionen mit hoher Verkehrsdichte. Weitere Hintergründe zur Mobilität finden sich hier.
Geringverdiener können weiterhin die Mobilitätsprämie nutzen. Sie gilt alternativ zur Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer. Die zeitliche Begrenzung der Mobilitätsprämie wird aufgehoben. Damit bleibt die Unterstützung auch über 2026 hinaus bestehen.
ELStAM und Krankenversicherung
Beiträge zur privaten Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung werden künftig elektronisch übermittelt. Ab 2026 senden inländische Versicherer die Daten direkt an die Finanzverwaltung. Arbeitgeber erhalten sie über das ELStAM-Verfahren. Papierbescheinigungen entfallen für viele Versicherte. Die Digitalisierung ergänzt weitere Verwaltungsänderungen, wie sie auch bei kommunalen Abgaben relevant sind.
Wer der Datenübermittlung widersprochen hat, kann die Vorsorgeaufwendungen nur noch über die Einkommensteuererklärung geltend machen. Gleiches gilt für den steuerfreien Arbeitgeberzuschuss. Die Abläufe werden damit stärker standardisiert.
Aktivrente und Abschreibung
Die Aktivrente ermöglicht bis zu 2.000 Euro steuerfreien Arbeitslohn pro Monat. Sie gilt für Personen, die die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben und weiterarbeiten. Start ist der 1. Januar 2026. Die Regelung betrifft sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen und soll vorhandene Fachkenntnisse länger nutzbar machen.
Zudem wird die degressive Abschreibung wieder eingeführt. Sie gilt für Wirtschaftsgüter, die nach dem 30. Juni 2025 angeschafft oder hergestellt werden. Der Abschreibungssatz beträgt maximal 30 Prozent. Auch Arbeitnehmer können sie für Arbeitsmittel wie Büromöbel oder Werkzeuge nutzen.
Weitere Maßnahmen betreffen unter anderem die automatische Übermittlung des Grades der Behinderung an das Finanzamt, höhere Pauschalen für Ehrenamtliche, steuerliche Entlastungen für Vereine sowie angehobene Höchstbeträge für Parteispenden. Die Umsetzung beginnt überwiegend 2026 und wirkt sich auf breite Bevölkerungsgruppen aus.
Quelle: LEIPZIGER ZEITUNG, WEBRIVAIG
FAQ
Ab wann gelten die neuen Steueränderungen?
Die meisten steuerlichen Änderungen treten zum 1. Januar 2026 in Kraft und gelten sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen.
Wie hoch ist das Kindergeld ab 2026?
Ab 2026 beträgt das Kindergeld 259 Euro pro Kind und Monat. Damit steigt der Betrag um 4 Euro gegenüber dem bisherigen Satz.
Was ändert sich bei der Pendlerpauschale?
Die Pendlerpauschale wird ab 2026 einheitlich auf 38 Cent je Entfernungskilometer angehoben und gilt unabhängig von der Länge des Arbeitswegs.
Was bedeutet die Einführung der Aktivrente?
Mit der Aktivrente können Personen nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn pro Monat steuerfrei erhalten, wenn sie weiterarbeiten.
Wie werden Beiträge zur privaten Krankenversicherung künftig berücksichtigt?
Ab 2026 übermitteln inländische Versicherungsunternehmen die Beitragsdaten in der Regel elektronisch an die Finanzverwaltung, sodass Papierbescheinigungen meist entfallen.