Inhaltsverzeichnis:
- Gericht bestätigt Entscheidung des Landkreises Leipzig
- Sven Deutrich ignoriert seit Jahren die Auflagen
- Weitere rechtliche Schritte möglich
- Konsequenzen für den Tierschutz in Sachsen
Gericht bestätigt Entscheidung des Landkreises Leipzig
Bereits im Juni 2023 hatte der Landkreis Leipzig ein umfassendes Haltungsverbot gegen den Reitverein „Fanny Farm“ erlassen. Die Entscheidung beruhte auf erheblichen Tierschutzmängeln, die sich über Jahre hinweg häuften. Laut Veterinäramt standen Pferde und Esel auf matschigem, mit Kot übersätem Boden. Weder Witterungsschutz noch trockene Liegeflächen waren vorhanden. Die hygienischen Zustände wurden als unzumutbar beschrieben.
Das Verwaltungsgericht Leipzig hat nun diese Anordnung bestätigt. Nach Einschätzung der Richter zeigte sich über einen langen Zeitraum hinweg keine Bereitschaft zur Verbesserung der Tierhaltung. Seit 2010 sei der Betreiber mehrfach angewiesen worden, Schutzmaßnahmen zu treffen. Dies sei jedoch nicht geschehen.
Sven Deutrich ignoriert seit Jahren die Auflagen
Der Betreiber des Hofes, Sven Deutrich, hatte laut Gericht seit über einem Jahrzehnt keine angemessenen Maßnahmen umgesetzt. Trotz wiederholter Mahnungen und Vorschriften wurden keine Verbesserungen vorgenommen. Der Landkreis sah deshalb keine andere Möglichkeit als die Anordnung eines Haltungsverbots.
Der Fall wurde durch Hinweise von Anwohnern und Passanten öffentlich. Insgesamt wurden über 40 Kontrollen durchgeführt, die fast immer Verstöße belegten. Die Lage verschlechterte sich weiter, ohne dass der Betreiber reagierte.
Weitere rechtliche Schritte möglich
Gegen das Urteil kann beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen Beschwerde eingelegt werden. Ob dies geschehen wird, ist derzeit unklar. Auf Nachfrage von MDR SACHSEN wollte Sven Deutrich keine Stellungnahme abgeben.
Die Entscheidung hat direkte Konsequenzen für den Hofbetrieb. Die Auflösung der gesamten Huftierherde steht unmittelbar bevor. Das Veterinäramt wird die Umsetzung eng begleiten und auf die Unterbringung der Tiere achten.
Konsequenzen für den Tierschutz in Sachsen
Der Fall gilt als ein exemplarisches Beispiel für behördliches Einschreiten bei langfristiger Missachtung des Tierschutzes. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts wird voraussichtlich auch Auswirkungen auf andere Betriebe in der Region haben. Durch die klare Linie des Landkreises wird signalisiert, dass Verstöße nicht geduldet werden.
Über 40 amtliche Kontrollen seit 2010
Keine Umsetzung baulicher Auflagen
Gericht bestätigt Haltungsverbot
Tiere waren dauerhaft ungeschützt den Witterungen ausgesetzt
Der Reitverein „Fanny Farm“ steht nun vor dem Aus. Die Tiere müssen umgesiedelt, das Gelände überprüft werden. Weitere Verfahren könnten folgen.
Quelle: MDR, www.360edumobi.com/de