Freitag, 11 April 2025 16:11

Verwaltungsgericht bestätigt Tierhaltungsverbot für „Fanny Farm“ in Markkleeberg

Artikel bewerten
(0 Stimmen)
 Fanny Farm in Markkleeberg Fanny Farm in Markkleeberg pixabay/Foto illustrativ

Mehr als 40 amtliche Kontrollen, zahlreiche Verstöße gegen das Tierschutzgesetz und jahrelange Missachtung behördlicher Auflagen führen zur endgültigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Leipzig: Die Pferdehaltung auf dem Gelände des Reitvereins „Fanny Farm“ wird untersagt. Eine Fortführung der bisherigen Zustände sei laut Gericht nicht vertretbar.

Inhaltsverzeichnis:

Gericht bestätigt Entscheidung des Landkreises Leipzig

Bereits im Juni 2023 hatte der Landkreis Leipzig ein umfassendes Haltungsverbot gegen den Reitverein „Fanny Farm“ erlassen. Die Entscheidung beruhte auf erheblichen Tierschutzmängeln, die sich über Jahre hinweg häuften. Laut Veterinäramt standen Pferde und Esel auf matschigem, mit Kot übersätem Boden. Weder Witterungsschutz noch trockene Liegeflächen waren vorhanden. Die hygienischen Zustände wurden als unzumutbar beschrieben.

Das Verwaltungsgericht Leipzig hat nun diese Anordnung bestätigt. Nach Einschätzung der Richter zeigte sich über einen langen Zeitraum hinweg keine Bereitschaft zur Verbesserung der Tierhaltung. Seit 2010 sei der Betreiber mehrfach angewiesen worden, Schutzmaßnahmen zu treffen. Dies sei jedoch nicht geschehen.

Sven Deutrich ignoriert seit Jahren die Auflagen

Der Betreiber des Hofes, Sven Deutrich, hatte laut Gericht seit über einem Jahrzehnt keine angemessenen Maßnahmen umgesetzt. Trotz wiederholter Mahnungen und Vorschriften wurden keine Verbesserungen vorgenommen. Der Landkreis sah deshalb keine andere Möglichkeit als die Anordnung eines Haltungsverbots.

Der Fall wurde durch Hinweise von Anwohnern und Passanten öffentlich. Insgesamt wurden über 40 Kontrollen durchgeführt, die fast immer Verstöße belegten. Die Lage verschlechterte sich weiter, ohne dass der Betreiber reagierte.

Weitere rechtliche Schritte möglich

Gegen das Urteil kann beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen Beschwerde eingelegt werden. Ob dies geschehen wird, ist derzeit unklar. Auf Nachfrage von MDR SACHSEN wollte Sven Deutrich keine Stellungnahme abgeben.

Die Entscheidung hat direkte Konsequenzen für den Hofbetrieb. Die Auflösung der gesamten Huftierherde steht unmittelbar bevor. Das Veterinäramt wird die Umsetzung eng begleiten und auf die Unterbringung der Tiere achten.

Konsequenzen für den Tierschutz in Sachsen

Der Fall gilt als ein exemplarisches Beispiel für behördliches Einschreiten bei langfristiger Missachtung des Tierschutzes. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts wird voraussichtlich auch Auswirkungen auf andere Betriebe in der Region haben. Durch die klare Linie des Landkreises wird signalisiert, dass Verstöße nicht geduldet werden.

Über 40 amtliche Kontrollen seit 2010

Keine Umsetzung baulicher Auflagen

Gericht bestätigt Haltungsverbot

Tiere waren dauerhaft ungeschützt den Witterungen ausgesetzt

Der Reitverein „Fanny Farm“ steht nun vor dem Aus. Die Tiere müssen umgesiedelt, das Gelände überprüft werden. Weitere Verfahren könnten folgen.

Quelle: MDR, www.360edumobi.com/de