Donnerstag, 25 Juli 2024 13:18

Bestätigung des Verbots der United Tribuns durch das Bundesverwaltungsgericht

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United Tribuns - Leipzig United Tribuns - Leipzig fot: pixabay

Am 24. Juli bestätigte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das bestehende Verbot der Gruppierung „United Tribuns“, einer Organisation, die in ihrer Struktur und Aktivitäten einem Motorradclub ähnelt. Die Entscheidung markiert einen weiteren Meilenstein in den langjährigen Bemühungen der deutschen Justiz und Polizeibehörden, gewalttätige Untergrundorganisationen zu bekämpfen, deren Aktivitäten oft das öffentliche Leben und die Sicherheit beeinträchtigen.

Ursachen und Hintergründe des Verbots

Vor etwa zwei Jahren wurde die Gruppe „United Tribuns“ durch das Bundesinnenministerium, unter der Leitung von Nancy Faeser (SPD), aufgrund von Gesetzesübertretungen, die den öffentlichen Frieden und die innere Sicherheit gefährden, verboten. Dieses Verbot erstreckte sich auf den Hauptverein sowie 13 lokale Unterorganisationen, sogenannte „Chapters“. Die Gruppe wurde insbesondere wegen gewalttätiger Gebiets- und Machtentfaltung sowie der Selbstbehauptung gegenüber konkurrierenden Gruppierungen verboten.

Gerichtliche Auseinandersetzung und Urteil

Die Klage gegen dieses Verbot wurde von den „United Tribuns Northside“ eingereicht, einem Chapter, das sich von den strafrechtlichen Vorwürfen gegen den Hauptverein distanzieren wollte. Die Anwälte argumentierten, dass die Verurteilungen von Clubmitgliedern sich auf zurückliegende Einzelfälle bezögen und das Chapter nicht in die übergeordneten Machthierarchien eingebunden gewesen sei. Das Bundesverwaltungsgericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht und betonte, dass die „United Tribuns“ im Sinne des Vereinsgesetzes als Gesamtkonstrukt zu betrachten seien, deren primärer Zweck in der gewalttätigen Geltendmachung räumlicher Herrschaftsansprüche liegt.

Das Gerichtsurteil bekräftigt nicht nur das Verbot des Chapters, sondern unterstreicht auch die Notwendigkeit einer konsequenten Rechtsdurchsetzung gegenüber Organisationen, die sich nicht von strafgesetzwidrigen Zwecken distanzieren. Die Entscheidung des Gerichts sendet ein klares Signal aus, dass derartige Gruppierungen, die die öffentliche Ordnung und Sicherheit bedrohen, keine Toleranz in der deutschen Rechtslandschaft finden.

Quelle: Leipziger Zeitung