Inhaltsverzeichnis:
- Tatvorwurf gegen Alexander F.
- Hintergrund der Beziehung zwischen Täter und Opfer
- Der Angeklagte bestreitet Tötungsabsicht
Tatvorwurf gegen Alexander F.
Laut Anklage ereignete sich der Angriff am 17. Juli 2024 gegen 21:00 Uhr in der Georg-Maurer-Straße in Leipzig-Lößnig. Der Angeklagte soll seiner Bekannten Ellen S. vor deren Wohnhaus aufgelauert haben, um Geld von ihr zu fordern. Ein Streit eskalierte schnell. Alexander F. soll mindestens zehnmal mit einem vier Zentimeter langen Cuttermesser auf das Opfer eingestochen haben. Die Verletzungen betrafen Gesicht, Hals, Oberkörper und linken Arm.
Erst als die Frau laut um Hilfe rief und Nachbarn aufmerksam wurden, ließ der Täter von ihr ab und floh auf dem Fahrrad. Ellen S. überlebte nur knapp und musste acht Tage im Krankenhaus behandelt werden. Sie wird ihr Leben lang sichtbare Narben im Gesicht tragen.
Hintergrund der Beziehung zwischen Täter und Opfer
Vor Gericht schilderte der Angeklagte die Beziehung zu Ellen S. als schwierig. Er habe sie im November 2023 kennengelernt. Während sie sich mehr von ihm erhoffte, wollte er nur eine Freundschaft. Laut Alexander F. konsumierte Ellen S. Drogen wie Cannabis und halluzinogene Pilze sowie Alkohol. Zudem sei sie unberechenbar gewesen - mal liebevoll, mal aggressiv.
Trotzdem unterstützte er sie finanziell, kaufte für sie ein und ließ größere Geldsummen bei ihr in der Wohnung. Diese finanziellen Differenzen führten zu wiederholten Streitigkeiten. Zudem soll Ellen S. private Informationen über Alexander F. in einem Online-Forum veröffentlicht haben, was die Spannungen weiter verschärfte.
Der Angeklagte bestreitet Tötungsabsicht
Am Abend der Tat wollte Alexander F. seine Bekannte zur Rede stellen. Er behauptet, die Situation sei außer Kontrolle geraten, als Ellen S. ihn mehrfach in den Genitalbereich trat. Er spricht von einem „Kontrollverlust“, bestreitet jedoch eine Tötungsabsicht. Nach der Tat suchte er mit einer Armverletzung ein Krankenhaus auf. Kurz darauf wurde er verhaftet.
Sein Verteidiger Curt-Matthias Engel betont, dass sein Mandant keine Absicht hatte, Ellen S. zu töten. Alexander F. habe sich bereits um eine finanzielle Wiedergutmachung bemüht. Der Prozess soll bis Ende März fortgesetzt werden.
Quelle: www.sn2world.com/de, iz.de