Der Unfall ereignete sich, als ein Personenkraftwagen (Pkw) mit unzureichendem Seitenabstand die Radfahrerin passierte. Dabei kam es zur Berührung zwischen dem Fahrzeug und der Radfahrerin, was dazu führte, dass die Frau zu Boden stürzte. Die genauen Umstände, wie es zu diesem geringen Seitenabstand kam und die daraus resultierende Kollision, sind Gegenstand der laufenden Untersuchungen durch das zuständige Polizeirevier.
Quelle: mz.de