Die Handhabung der steuerlichen Abgaben ist von Land zu Land verschieden. Während in Deutschland die Gewinne aus dem Verkauf von Edelmetallen nach einer einjährigen Haltedauer steuerfrei bleiben, müssen Schweizer Bürger ihre Goldanlagen Jahr für Jahr in der Steuererklärung angeben. Edelmetallinvestoren, die planen, ihren Wohnsitz in die Schweiz zu verlegen, sollten einige Punkte beachten. Zur Vermeidung von unschönen Überraschungen empfiehlt sich grundsätzlich eine individuelle Beratung durch einen Steuerberater.
Der Kauf von Goldmünzen und Goldbarren zu Anlagezwecken ist in der Schweiz ebenso wie in der Europäischen Union (EU) von der Umsatzsteuer befreit. Denn anders als die weißen Edelmetalle Silber, Platin oder Palladium zählt reines Gold als Investmentgut. Davon ausgenommen sind jedoch Schmuckstücke oder Uhren. Hier fällt unabhängig vom Umfang des Goldanteils Mehrwertsteuer an. Während in Deutschland 19 Prozent aufgeschlagen werden, kommen im Nicht-EU-Land Schweiz vergleichsweise moderate 8,1 Hundertstel dazu.
Damit Anlagegold beim Kauf ohne Mehrwertsteuer bleibt, muss es in der Schweiz bestimmte Kriterien erfüllen. So sollte der Feingehalt von Goldmünzen mindestens 900/1000 betragen. Während viele historische Goldmünzen wie zum Beispiel das Schweizer Vreneli ohne MwSt. gekauft werden können, werden Nachprägungen beim Erwerb versteuert. Bei Goldbarren ist ein Feingehalt von mindestens 995 Tausendstel vorgegeben sowie eine Prägekennzeichnung durch einen in der Schweiz anerkannten Prüfer/Schmelzer.
Einkommensteuer und Vermögenssteuer auf Gold in der Schweiz
Edelmetalle, die unter die Kategorie Anlageprodukte fallen, gelten in der Schweiz ebenso wie teure Schmuckstücke als Vermögenswerte. Besitz und Wert müssen in der jährlichen Steuererklärung angegeben werden. Private Anleger müssen jedoch – unabhängig von der Haltedauer – keine Einkommensteuer auf Kapitalgewinne leisten, die durch Veräußerungen entstehen können.
Jedoch wird anders als in vielen EU-Ländern in der Schweiz eine Steuer auf das gesamte Vermögen erhoben werden – aus diesem Grund müssen Edelmetalle und andere Werte in der Steuererklärung aufgeführt werden. Die Höhe der Vermögenssteuer sowie eventuelle Freibeträge sind dabei von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Steuern auf Gold in der Schweiz ist also ein weitreichendes Thema, mit dem sich Neubürger beschäftigen sollten.
Übrigens: Wer Gold im Ausland kauft und in die Schweiz einführen möchte, muss zudem mit Einfuhrsteuern rechnen. Dies ist jedoch abhängig von der Art des Goldes und der importierten Menge, denn es gibt auch Freibeträge. Die Schweizer Einfuhrsteuer richtet sich dabei nach der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 8,1 Prozent. Auch hier kann der Steuerberater weiterhelfen.